Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Die nachfolgenden Bestimmungen werden Inhalt des zwischen dem Kunden und

JetCharter 24 GmbH
Nordstraße 14 GAT (General Aviation Terminal)
Flughafen Hannover
30855 Langenhagen

(nachfolgend auch der „Broker“)

als Vermittler eines Fluges geschlossenen Vermittlungsvertrages. Davon getrennt wird bei der Buchung ein Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Luftfahrtunternehmen entstehen, das nicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Brokers geregelt ist. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch, wenn die Buchung von außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erfolgt.

 

  1. Abschluss des Vermittlungsvertrages

1.1. Der Broker tritt als Vermittler von Flügen mit Geschäftsreiseflugzeugen und Ambulanzflugzeugen auf. Diese AGB gelten ausschließlich für den zwischen dem Kunden und dem Broker geschlossenen Vermittlungsvertrag. Die Pflichten des Brokers beschränken sich dabei auf die Vermittlungsleistung. Die ordnungsgemäße Erfüllung der vermittelten Beförderungsverträge als solche gehört nicht zu den Vertragspflichten des Vermittlungsvertrages zwischen Kunden und Broker.

1.2. Mit der Charteranfrage gibt der Kunde dem Broker Informationen über die von ihm gewünschten Flüge mit einem Geschäftsreiseflugzeug oder Ambulanzflugzeug. Die Charteranfrage kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen.  Die Charteranfrage ist unverbindlich und kostenlos.

1.3. Auf Grundlage der Charteranfrage erstellt der Broker ein Angebot zum Abschluss eines Vermittlungsvertrages zum Abschluss von Beförderungsverträgen. Bei elektronischen Charteranfragen bestätigt der Broker den Eingang der Charteranfrage unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme eines Vermittlungsvertrags dar.

1.4. Der Vermittlungsvertrag kommt mit Zugang der Annahmeerklärung des Kunden gegenüber dem Broker zustande. Sie soll schriftlich, per Telefax oder in elektronischer Form erfolgen. Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung des Kunden vom Inhalt des Angebotes ab, so liegt eine neue Charteranfrage im Sinne von Ziffer 1.2. des Kunden vor. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Broker dem Kunden eine Buchungsbestätigung in schriftlicher oder elektronischer Form übermitteln.

1.5. Grundlage des Vermittlungsvertrags sind die Angaben aus der Charteranfrage und die ergänzenden Informationen, soweit der Kunde solche nach Zustandekommen des Vermittlungsvertrags dem Broker übermittelt hat. Sofern der Kunde Sonderwünsche angegeben hat, sind diese stets unverbindlich. Der Broker wird diese bei der Buchung an das Luftfahrtunternehmen weiterleiten, kann jedoch nicht gewährleisten oder garantieren, dass den Wünschen entsprochen wird.

1.6. Die Luftfahrtunternehmen oder andere Leistungsträger sind vom Broker nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Vermittlungsvertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen des Brokers hinausgehen oder im Widerspruch zur Buchung stehen.

 

1.7. Mit Zustandekommen des Vermittlungsvertrags wird der Broker vom Kunden beauftragt, im Namen des Kunden einen rechtsverbindlichen Beförderungsvertrag (= Hauptvertrag gem. Ziffer 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen) mit einem Luftfahrtunternehmen abzuschließen.

 

  1. Hauptvertrag – Beförderungsvertrag

2.1. Der die Hauptleistung betreffende Vertrag (Beförderungsvertrag) kommt zwischen dem Kunden und dem vermittelten Luftfahrtunternehmen zustande.

2.2. Das Vertragsverhältnis betreffend die Hauptleistung wird durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt, die das vermittelte Luftfahrtunternehmen vorgibt und die der Broker dem Kunden im Buchungsverlauf zur Kenntnis bringt.

2.3. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

 

  1. Bezahlung

3.1. Die Zahlung des Flugpreises ist zu dem auf der Buchungsbestätigung jeweils gesondert angegebenen Zeitpunkt zu entrichten. Die Aushändigung der Flugunterlagen erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang auf dem angegebenen Konto des Brokers.

3.2. Der angegebene Flugpreis beinhaltet bereits das Vermittlungsentgelt des Brokers.

3.3. Flugvermittlungen sind Einzelleistungen und bei einer Insolvenz des Luftfahrtunternehmens nicht abgesichert. Es erfolgt keine Ausgabe eines Sicherungsscheins.

 

  1. Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1. Der Kunde ist verpflichtet, vor Versenden der Charteranfrage und unverzüglich nach Erhalt der Buchungsbestätigung alle Daten auf deren Richtigkeit zu überprüfen. Der Broker stellt ihm dazu angemessene, wirksame und zugängliche technische Mittel zur Verfügung, mit deren Hilfe er die Eingabefehler vor Abgabe der Buchung erkennen und berichtigen kann.

4.2.  Änderungswünsche können ggf. zu erheblichen Mehrkosten beim Luftfahrtunternehmen führen, die dem Kunden weiterberechnet werden.

 

  1. Umbuchungen und Stornierungen der gebuchten Leistungen

5.1. Die Umbuchung eines gebuchten und bestätigten Fluges ist nur durch Stornierung des gebuchten Fluges und gleichzeitiger erneuter Buchung eines anderen Fluges möglich.

 

5.2. Die Möglichkeit, eine Stornierung einer Buchung vornehmen zu können, richtet sich ausschließlich nach den Beförderungsverträgen / AGB des jeweiligen Luftfahrtunternehmens und kann vom Broker nicht beeinflusst werden. Je nach Luftfahrtunternehmen und Zeitpunkt der Stornierung können die Stornierungskosten bis zu 100% des Flugpreises betragen.

5.3. Im Fall von Stornierung und / oder Umbuchung bleibt der Anspruch des Brokers auf Ersatz entstandener Aufwendungen und entgangenen Vermittlungsentgelts bestehen.

 

  1. Widerruf

Gem. § 312 Abs. 2 Nr. 5 BGB steht dem Kunden kein Widerrufsrecht bei Beförderungsverträgen im Fernabsatz zu. Das Widerrufsrecht ist somit für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Luftfahrtunternehmen ausgeschlossen, welches durch die Vermittlung des Brokers zustande gekommen ist.

 

  1. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen

7.1.  Jeder Fluggast ist grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, dass für seine Person die zur Durchführung des Fluges erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind und sämtliche gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die in- sowie ausländischen Ein- und Ausreisebestimmungen, Gesundheitsvorschriften, Pass-, Devisen-, Zoll- und Visabestimmungen, beachtet werden. Gleiches gilt für die Beschaffung erforderlicher Reisedokumente.

7.2. Dem Kunden wird nahegelegt, selbst bei den zuständigen Ämtern und Institutionen Informationen hinsichtlich der in Ziffer 7.1. genannten Bestimmungen einzuholen, zum Beispiel auf der Website des Auswärtigen Amtes unter www.auswaertiges-amt.de. Der Broker übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Aktualität seiner Auskünfte hinsichtlich ihm gestellter Fragen zu Ziffer 7.1.

7.3. Die von dem Kunden übermittelten Namensangaben der Fluggäste im Reisepass oder sonstigen Identifikationsdokumenten müssen exakt mit den Angaben der Buchung / Reiseunterlagen übereinstimmen.

 

  1. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

8.1. Die EU Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Broker, den Kunden über die Identität des  Luftfahrtunternehmens, welches die Flugbeförderungsleistung erbringt, bei der Buchung zu informieren.

8.2. Steht bei der Buchung das ausführende Luftfahrtunternehmen noch nicht fest, so ist der Broker verpflichtet, dem Kunden das ausführende bzw. die ausführenden Luftfahrtunternehmen zu nennen, das wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. die wahrscheinlich die Flüge durchführen werden.

8.3. Sobald der Broker weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss er den Kunden darüber informieren.

8.4. Wechselt das dem Kunden als ausführendes Luftfahrtunternehmen genannte Luftfahrtunternehmen, muss der Broker den Kunden über den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so schnell wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird.

 

8.5. Die „Black List“ ist auf folgender Internetseite abrufbar: https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de.

 

  1. Datenschutz

Der Broker verwendet die im Rahmen der Buchung zur Verfügung gestellten Daten ausschließlich zur Abwicklung der gebuchten Leistungen. Näheres zum Datenschutz ist in der Datenschutzerklärung des Brokers zu erfahren.

 

  1. Haftungsbeschränkungen

10.1. Der Broker haftet auf Schadensersatz für Schäden, die von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die der Broker zu vertreten hat.

10.2. Der Broker haftet bei leichter Fahrlässigkeit, soweit er eine wesentliche Vertragspflicht (sog. Kardinalspflicht) verletzt hat, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht bzw. deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung gem. 10.1 bleibt hiervon unberührt.

10.3 Soweit der Broker gem. 10.2 für leichte Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung bei Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Haftung für sonstige, entfernte Folgeschäden ist ausgeschlossen.

 

  1. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

11.1. Es ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.

11.2. Für Klagen des Brokers gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vermittlungsvertrag ergebenden oder damit im Zusammenhang stehenden Streitigkeiten Hannover.

März 2019